Die normale  Grippesaison, mit ihrem Höhepunkt im Dezember und Januar, ist in  Deutschland vorbei. Vor ca. 2 Wochen jedoch kamen Meldungen von der WHO,  dass ein neues Virus von Mexiko ausgehend möglicherweise eine Pandemie  auslösen könnte. Was war passiert? Ein Influenza-A-Virus (H1N1), das in  Mexiko und Nordamerika bei Schweinen endemische Infektionen verursacht,  hatte sich so verändert, dass es die natürliche Speziesbarriere  durchbrochen und auf den Menschen übergesprungen war. So etwas geschieht  mitunter sporadisch bei Menschen, die direkten intensiven Kontakt zu  infizierten Tieren haben; das Virus verbreitet sich aber nicht in der  menschlichen Population. Im vorliegenden Fall hatte sich das Virus  hingegen so weit an den Menschen adaptiert, dass es nun auch von Mensch  zu Mensch durch Tröpfchen- und Schmierinfektion übertragen wurde. Damit  war ein »neues« Virus in die menschliche Population eingedrungen, gegen  das aller Wahrscheinlichkeit nach nur ein geringer oder gar kein  Immunschutz besteht. Nach den ersten Berichten war in Mexiko die  Letalität bei dieser Influenza-Infektion (»Schweinegrippe« genannt) um  ein Vielfaches höher als bei einer saisonalen Grippeepidemie. Das hat zu  großer Besorgnis geführt, zumal sich das Virus sehr schnell in  angrenzende Länder und dann auch andere Kontinente verbreitete. Die WHO  sah sich bei ihrer Risikoeinschätzung veranlasst, die Stufe 5 des  Pandemie-Alarmplans auszurufen (auf einer Skala von 1-6). Das hatte zur  Folge, dass auch in Deutschland die Pandemiepläne aktiviert wurden.
Klinische Symptome einer Influenza
Ein Verdachtsfall auf eine Infektion mit dem neuen Virus liegt vor, wenn folgende Sachverhalte vorliegen:
Bei dem Verdachtsfall sowie Erkrankung und Tod muss eine namentliche Meldung an das Gesundheitsamt erfolgen (Bundesanzeiger 02.05.09, Sonderausgabe). Die Meldeformulare sind beim RKI erhältlich (www.rki.de/influenza). Infektionsschutz für das medizinische Personal soll initiiert werden.
Zur Diagnostik eignet sich der direkte Erregernachweis aus respiratorischem Material: Abstrich aus Rachen und Nase mit einem trockenen Wattetupfer. Auch anderes respiratorisches Material ist zur Untersuchung geeignet. Die Probe dann direkt an das IMD schicken; ein Begleitschein mit entsprechenden anamnestischen Angaben ist wichtig. Im Labor wird sofort ein Influenza-Antigentest durchgeführt, bei negativen Testergebnis wird eine PCR angeschlossen, um das Vorliegen einer Influenza A sicher auszuschließen. Beide Testverfahren erkennen das neue A/H1N1-Virus. Ist das Ergebnis positiv, schickt das IMD den Abstrich an das Nationale Referenzzentrum für Influenzaviren am RKI weiter. Es erfolgt dort eine Subtypisierung, um festzustellen, ob es sich wirklich um den neuen H1N1-Subtyp handelt. Die Infektion mit Influenza ist laut IfSG meldeplichtig, deswegen auf dem Überweisungsschein bitte die Befreiungsziffer 32006 eintragen. Zusätzlich kann bei der Abrechnung die in den Praxisverwaltungssystemen enthaltene Symbolnummer (SNR) 88200 als Kennzeichen verwendet werden.
Bei einem negativen  Testergebnis und fortbestehender Klinik, die mit einer Grippe vereinbar  ist, sollte die Diagnostik wiederholt werden.
Aktuelle Daten zur Situation finden sich auf folgenden Internetseiten:
Zurzeit (8. Mai 2009) sind weltweit 2384 Fälle mit dem neuen Influenza-A-Virus H1N1 gemeldet mit insgesamt 44 Todesfällen (42 in Mexiko, 2 in den USA). In Deutschland sind bis dato 11 Grippefälle mit dem neuen Virus aufgetreten, bisher war noch kein Todesfall zu verzeichnen.